Das Schadenersatzrecht in Deutschland sieht grundsätzlich Verjährungsfristen vor. Diese Fristen, die auch für die Autoversicherung im Rahmen von drei Jahren Gültigkeit haben, werden aber durch eine formlose Anzeige von möglichen Schadenersatzansprüchen außer Kraft gesetzt. Dies bestätigte Ende 2010 das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main. Bei dem zur Verhandlung stehenden Fall hatte ein Autofahrer im September 2003 einen […]