Kündigung
Es ist sinnvoll jedes Jahr seine aktuelle Kfz-Versicherung zu überprüfen und nach eventuell günstigeren Versicherungen Ausschau zu halten. Der Markt verändert sich so stark, dass die Preisunterschiede enorm sein können. Wenn Sie einen günstigen Versicherer gefunden haben, ist es wichtig, dass Sie Ihre bisherige Versicherung rechtzeitig kündigen. In der Regel muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen, wenn das Versicherungsjahr wie gewöhnlich am 31. Dezember endet. Ansonsten verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr. Diese Frist gilt bei Verträgen mit einmonatiger Kündigungsfrist. Die alten Kaskoverträge haben eine Frist von drei Monaten, sodass die Abgabe bis spätestens Ende September eingereicht werden sollte. Ihre Kaskoversicherung sollten Sie erst dann kündigen, wenn Ihnen die neue Versicherung auch garantiert wird. Denn die Gesellschaften sind nicht zur Antragsannahme verpflichtet. Dies ist nur bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungen der Fall.
Bei einem Schaden, neuen Autokauf oder einer Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h. Sie können fristlos kündigen und sofort zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln. Die Anhebung der Versicherungssteuer dieses Jahres gilt allerdings nicht als Beitragserhöhung.
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