Versicherungsschutz: Kfz-Versicherung geht automatisch auf den Käufer über

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) möchte dafür Sorge tragen, dass für jedes zugelassene Auto stets ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Deswegen hat der GdV im Versicherungsvertragsgesetz auch festgesetzt, dass beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs die Haftpflichtversicherung und die Kaskopolice automatisch auf den Käufer übergehen.

Der Käufer kann dann innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat die Kfz-Versicherung wechseln. Lässt der Käufer diese Frist verstreichen kann er erst wieder im Schadensfall oder eben zum Jahresende die Kfz-Versicherung kündigen und sich einen anderen Versicherungsanbieter suchen.

Kommt es zu einem Unfall durch den Käufer, bevor der Wagen umgemeldet ist, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers. Allerdings bleiben die Schadensfreiheitsrabatte des Verkäufers durch so einen Schadensfall unberührt, sofern er vor dem Verkauf bei seiner Versicherung Bescheid gegeben hat.

In der Zeit bis das Auto anderweitig versichert ist haften Käufer und Verkäufer noch gesamtschuldnerisch für die Prämie des aktuell laufenden Versicherungsjahres und der Versicherer kann sich bis dahin aussuchen, wem er die Prämie berechnet.

Um solche Fälle zu verhindern, sollte der Verkäufer vor dem Verkauf seines alten Autos am besten das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde und der Kfz-Versicherung selber abmelden. Auf dem Kaufvertrag sollte dann das genaue Datum mit Uhrzeit vermerkt werden und anschließend umgehend an den Versicherer geschickt werden. So kann der Verkäufer sich sicher sein nicht für Unfälle zu haften, die er gar nicht verursacht hat!

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