PKW-Versicherungen

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Pkw-Versicherung: Leistungsverweigerung bei falschen Angaben
Es gibt Pkw-Versicherungen, die von ihren Versicherungsnehmern erwarten, dass sie Jahr für Jahr den Kilometerstand des versicherten Fahrzeuges melden. Danach lässt sich abgleichen, ob die im Antrag für die Pkw-Versicherung genannte Fahrleistung, also die Zahl der gefahrenen Kilometer pro Jahr korrekt angegeben wurde. Für den Versicherungsnehmer kann es unter Umständen teuer werden, wenn er hier eine falsche Angabe macht.
Stellt sich zum Beispiel bei einem Unfall heraus, dass die Pkw-Versicherung mit falschen Zahlen getäuscht wurde, können Vertragsstrafen und deutliche Prämienerhöhungen die Folge sein. Besonders tragisch kann eine Fehlmeldung an die Pkw-Versicherung werden, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers gestohlen wurde.
Das Berliner Kammergericht hatte vor kurzem über einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Versicherungsnehmer verlangte für ein gestohlenes Auto einen Schadenersatz von 40 000 Euro. Da er der Pkw-Versicherung eine falsche Kilometerstands Angabe gemacht hatte, verweigerte diese die Zahlung. Das Kammergericht entschied gegen den Versicherer mit der Begründung: Wenn eine arglistige Täuschung seitens des Versicherungsnehmers nicht nachzuweisen ist, dürfen Pkw-Versicherungen nicht automatisch die Leistung verweigern.