KFZ-Haftpflicht

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Kfz-Haftpflicht: Vorsicht mit der Promille-Grenze

Grundsätzlich ist die Autohaftpflicht dazu verpflichtet, Schäden zu regulieren, die ein Autofahrer mit seinem Kraftfahrzeug Dritten im Straßenverkehr zufügt. Kann die Kfz-Haftpflicht dem Versicherungsnehmer allerdings eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen, ist sie berechtigt, die Leistung ganz oder zum Teil zu verweigern. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn sich ein Autofahrer unter Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol hinter das Steuer seines Wagens setzt. In Deutschland gilt derzeit die 0,5-Promille-Grenze. Wann diese Grenze erreicht beziehungsweise überschritten wird, ist im Allgemeinen sehr schwer einzuschätzen. Tatsache ist jedoch, dass die Unfallwahrscheinlichkeit steigt, wenn ein Autofahrer Alkohol auch nur in geringem Maße konsumiert hat. Wird bei einer Verkehrskontrolle ein Alkoholgehalt im Blut von mehr als 0,5 Promille festgestellt, führt dies zu Bußgeldern, Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und einem eventuellen Fahrverbot. Außerdem setzt der Fahrer mit seinem gesetzwidrigen Verhalten den vollen Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht aufs Spiel, sollte er im alkoholisierten Zustand einen Verkehrsunfall verursachen. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall Schadenersatz in voller Höhe verlangen.