Kasko

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Kasko – die speziellen Bedingungen beim Mietwagen
Bei Mietwagen ist grundsätzlich die Autovermietung für den Versicherungsschutz des Pkw zuständig. Neben der gesetzlichen Haftpflicht gilt das auch für die Kaskoversicherung. Die Prämien für Haftpflicht und Kasko werden auf den Mietpreis umgelegt. In der Regel sieht es so aus, dass eine Vollkasko im Mietwagenvertrag fest verankert ist. Das schützt den Mieter aber im Fall eines Schadens nicht unbedingt vor einer hohen finanziellen Belastung. Die Kasko bei Mietwagenverträgen sieht eine Selbstbeteiligung vor. Dieser Betrag, der im Schadenfall vom Mieter des Fahrzeuges bezahlt werden muss, ist bei den einzelnen Autovermietungen unterschiedlich hoch. Es sollte sich also niemand damit abspeisen lassen, dass für den Mietwagen ja eine Kasko besteht und man die Selbstbeteiligung automatisch akzeptieren muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Kasko kann durch eine zusätzliche einmalige Prämie reduziert oder sogar vollständig ausgeschlossen werden. Inzwischen bietet ein britischer Versicherer europaweit für knapp 60 Euro pro Jahr einen Schutz an, der Schäden im Bereich der Kaskoversicherung bei Mietwagen übernimmt. Für Vielfahrer ist das möglicherweise eine kostengünstige Alternative.