Autoversicherung wechseln

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Autoversicherung wechseln auch mit Sonderkündigungsrecht
Versicherungen haben immer eine bestimmte Vertragslaufzeit, vor deren Ablauf man den Vertrag nicht kündigen kann. Beim Kfz-Versicherungswechsel sieht das in der Regel so aus, dass der bestehende Vertrag zum 31.12. endet und spätestens einen Monat vorher gekündigt werden muss. Wer seine Autoversicherung also zum Beispiel zum 1.1.2012 wechseln möchte, sollte die Kündigung und damit den Versicherungswechsel bis spätesten 30.11.2011 geregelt haben. Unabhängig von Fristen kann man immer dann die Autoversicherung wechseln, wenn ein neues Fahrzeug zugelassen wird. Ein Preis-/Leistungsvergleich vor dem Versicherungswechsel ist empfehlenswert. Die Autoversicherung wechseln kann man aber unter bestimmten Bedingungen auch vor dem Erreichen des vertragsgemäßen Ablaufs der Kfz-Versicherung. Wird während der Vertragslaufzeit der Beitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Kfz-Versicherung zu wechseln ist auch möglich, wenn sich die Vertragsbedingungen oder die Typen- beziehungsweise Regionalklassen ändern. Auch ein regulierungspflichtiger Schaden führt zum Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann in all diesen Fällen die Autoversicherung wechseln, wenn er die Frist des einmonatigen Sonderkündigungsrechtes beachtet, die mit dem Zugang der Mitteilung durch den Versicherer einsetzt.